Der am 24. Januar 2022 in Kraft getretene Förderstopp für KfW-Programme wurde zum Teil aufgehoben. Seit dem 22. Februar 2022 nimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder Anträge für die energetische Sanierung entgegen.
Die Bundesregierung hat für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.
Ab sofort können Sie wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus / Effizienzgebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen stellen. Die Förderbedingungen bleiben hierfür unverändert.
Grundsätzlich gilt: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Alle noch nicht abschließend entschiedenen Anträge, die bis einschließlich 23.01.2022 gestellt wurden, werden sukzessive seitens der KfW geprüft und bearbeitet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der KfW:
Ihre Ansprechpartner in unserem Haus für Energieberatung, Energieeffizientes Bauen und Sanieren (Wohn- und Nichtwohngebäude) und Förderanträge sind:
Dipl.-Ing. Bernd Romann
Tel. 0591 - 80016-36
romann@zechgmbh.de
Lennart Krüssel, B. Eng.
Tel. 0591 - 80016-57
kruessel@zechgmbh.de
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