Kurzfristige Anpassung der BEG Förderung bei der KfW

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde am Donnerstag, 28.07.2022, angepasst. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist dieser kurzfristige Schritt erforderlich, um angesichts der zur Verfügung stehenden Bundesmittel Vorzieheffekte zu vermeiden und die Förderangebote aufrecht erhalten zu können.

Die zur Verfügung stehenden Bundesmittel werden verstärkt dort eingesetzt, wo der Klimaschutzeffekt (Fördereffizienz) am höchsten ist: bei Sanierungen.

Für einen optimalen Einsatz bei Sanierungen muss das Ambitionsniveau steigen, damit die geförderten Gebäude "klimawandelfest" werden und zum Ziel eines klimaneutralen Wohnungsbestandes 2045 passen.

Um weiter möglichst vielen Kunden den Zugang zur Förderung zu ermöglichen, ist eine moderate Absenkung der Fördersätze erforderlich. Bei Einzelmaßnahmen wird die Förderung mit Zuschüssen beim BAFA konzentriert und die KfW-Kreditförderung eingestellt. Das berücksichtigt die geringe Inanspruchnahme der Kreditförderung für Einzelmaßnahmen.

Die Gebäudeförderung für den Neubau soll ab dem Jahr 2023 neu ausgerichtet werden. Ziel ist es, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude aufzusetzen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart.

Die nachfolgenden Änderungen gelten nach Änderungsbekanntmachung des BMWK zu den Richtlinien zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), die am Mittwoch, 27.07.2022, im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden.

Für BEG-Anträge, die bis zum Ablauf des 27.07.2022 bei der KfW eingereicht wurden, werden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Programmbestimmungen angewendet.

Die Anpassungen sind im Einzelnen:

  • Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 100 / Effizienzgebäude-Stufe 100 und der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus).
  • Die Kreditförderung der Einzelmaßnahmen bei der KfW wurde eingestellt. Die Zuschussförderung der Einzelmaßnahmen beim BAFA bleibt bestehen.
  • Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen entfällt.
  • Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse angepasst.
  • Die Zuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden (461) und Nichtwohngebäuden (463) können nicht mehr beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der KfW:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/

Ihre Ansprechpartner in unserem Haus für Energieberatung, Energieeffizientes Bauen und Sanieren (Wohn- und Nichtwohngebäude) und Förderanträge sind:

Dipl.-Ing. Bernd Romann
Tel. 0591 - 80016-36
romann@zechgmbh.de

und

Lennart Krüssel, B. Eng.
Tel. 0591 - 80016-57
kruessel@zechgmbh.de

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