Zum Leistungsspektrum der ZECH Ingenieurgesellschaft mbH zählt die Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden mittels Differenzdruckverfahren (auch genannt: Blower-Door-Messung).
Das Verfahren dient zur Überprüfung der Gebäudedichtheit bei Neubauten sowie bei der Altbausanierung und ist eine Hilfe beim energiesparenden Bauen. Durch Blower-Door-Messungen können konstruktive Schwachstellen und Leckagen in der luftdichten Gebäudehülle gefunden werden, daher dient das Verfahren auch der Qualitätsüberwachung von ausgeführten Arbeiten.
Die Blower-Door-Messung ist seit 1998 anerkannte Regel der Technik. Eine luftdichte Gebäudehülle ist eine Anforderung der Energieeinsparverordnung EnEV 2009. Bei Durchführung der Blower-Door-Messung und Einhaltung der Anforderungen kann ein reduzierter Luftwechsel im Nachweisverfahren der EnEV 2009 angesetzt werden. Die Blower-Door-Messung muss nach dem in der DIN EN 13829 vom Februar 2001 definierten Verfahren durchgeführt werden.
Bei Gebäuden mit Lüftungsanlage gehört die Blower-Door-Messung zum Standard, für Passivhäuser ist der Nachweis Pflicht.
Für Beratung und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.