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Immissionsschutz

Immissionsschutz

In immer dichter besiedelten Gebieten ist der Schutz der Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Gefahren sowie erheblichen Belästigungen von sehr hoher Bedeutung.

Zur Wahrung des Immissionsschutzes wurden viele Rechtsvorschriften erlassen, die auf den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes basieren. Sie regeln die einzuhaltenden Grenz-, Richt-, Anhalts- oder Orientierungswerte sowie das Vorgehen zu ihrer Ermittlung und die Bereiche ihrer Anwendung.

Die Immissionen

  • Lärm
  • Erschütterungen
  • Gerüche
  • Luftinhaltsstoffe / Staub

werden von unterschiedlichen Verursachern, wie Industrie- und Gewerbebetrieben, Straßen-, Schienen- und Flugverkehr, Sport und Freizeitanlagen, Gaststätten und Diskotheken, landwirtschaftlichen Betrieben, Kläranlagen, Baustellen usw. hervorgerufen.

Beim Neubau oder Ausbau von Anlagen oder Einrichtungen treten gerade in Gemengelagen Konflikte auf, die im Vorfeld erkannt und gelöst werden müssen. Die Durchführung von Prognoseuntersuchungen schafft Klarheit. So können verschiedenste Szenarien nachgebildet und konkrete Maßnahmen für das Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.

Der vorbeugende Immissionsschutz in der Bauleitplanung gibt die Grundlage für die Entwicklung von Gebieten, in denen die Belange des Immissionsschutzes geregelt und festgeschrieben werden. Ansiedlungswillige wissen vorher, was zu tun ist.

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